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Nun wird’s wirklich konkret…
#196
@mukubauer
Besser als nix, aber hilft dir insofern leider wenig.
Haben wir weiter oben eh schon besprochen.
Mfg
ja habs eh schon gelesen, aber wenn mas so genau nehmen, darfst eh keinen Anhänger ohne Nummertafel und Anmeldung, kein selbstgebautes Gewicht oder sonstiges anhängen
Hallo Mukubauer,
ich meine, mit z. Bsp. unserem 50 Jahre alten Hamster-Ladewagen dürfte ich völlig legal durch ganz Österreich fahren.
In der Nacht natürlich Beleuchtung vorausgesetzt, das ist eh klar.
Ebenso mit einem selbstgebauten Gewicht, wenn es korrekt angehängt ist.
Oder mit einem angehängten Pflug, wo auch einiges spitz und scharf dran ist.
Eine Fronthydraulik ist aber was fix aufgebautes.
Beim abgebildeten Fiat waren die ja noch nicht so verbreitet.
Vorbauen tut sie auch.
Für eine schlechte Empfehlung halte ich es nicht, sie eintragen zu lassen.
Bei der Fronthydraulik Arme abnehmen, einklappen oder Anbaudreieck oder Ackerschiene montieren.
Wäre bei einem Unfall natürlich mildernd und vorgeschrieben sowieso, tun aber nicht alle.
Freundliche Grüße
Und man muss ja eh nicht schwarzmalen, zu 99,9 % passiert ja nichts.
Im aber doch nicht völlig ausgeschlossenen Schadensfall wird uns ein Sachverständiger sagen, ob wir es genau genug genommen haben.
Bei der Paragrafenreiterei fällt mir eine Sache ein, die einem Bekannten in D passiert ist. Der hat einen Hilfsrahmen für Seitenkoffer an sein Motorrad montiert. Und zwar hat er ihn ordentlich mit selbstsichernden Muttern angeschraubt. Der TÜV hat dann drauf bestanden, dass der "Umbau" am Motorrad eingetragen werden muss, inclusive Unbedenklichkeitserklärung vom Motorradhersteller oder einem Gutachten eine Sachverständigen.
Das ganze weil er das Zubehörteil ordentlich angeschraubt hat. Damit ist es ein fixer Bestandteil des Fahrzeuges geworden. Hätte er das Teil mit Flügelmuttern angeschraubt, wäre es ein Zubehör geblieben, weil es ohne Werkzeug abzunehmen ist. Ohne Eintragung in die Papiere und pi pa po.
Gottfried
#200
Das sind halt die Auswüchse, die wird’s überall geben.
Ich will da mit gutem hausverstand an die Sache ran gehen, und mich da aus der Affäre halten.
Das geht halt nur wenn man weiß worauf es auch ankommt Bzw wie man hirnrissiges gekonnt umgeht.
Mfg
-Johann Wolfgang von Goethe-
Was bin ich Froh das bei meinem alten Klepper nur die hinteren Reifen ein bissl überstehen und vorne keine Kotflügel drauf sind.
Und nocheinmal möchte ich dem Schelli einen Dank aussprechen das er da auch immer wieder aufzeigt wo und wie der Prüfer agieren KANN wenn es um eine Pickerlüberprüfung geht.
Das es 1000 Paragraphen gibt die man mit aller Kunst reiten kann ist eh ausreichend bekannt. Das da auch immer wieder recht junge Prüfer dabei sind die halt auch dort und da noch Erfahrung sammeln müssen ist auch OK.
Solange das ganze auf einer sachlichen, gemäßigten Ebene bleibt zumindest.
#202
Ja @zog es wird halt immer schwerer. In Zukunft ab Erstzulassung 5/21 wenn’s mich nicht täuscht, müssen auch alle Fahrhilfen auch obd überprüft werden.
Also Fehler im totwinkelasistenten z.b und ich darf dir kein pickerl geben…
Das wird nicht ganz einfach zum umgehen weil ja Datensätze dabei sind, die nachvollziehbar machen wann der Fehler aufgetreten ist, aber auch wann Fehlercodes z.b gelöscht wurden.
Mfg
-Johann Wolfgang von Goethe-
Ha, das Thema find ich "lustig", weil ich ja als Pickerlwerkstatt eben aus diesem Grund ein OBD Gerät bräuchte (das Gesetz unterscheidet da anscheinend nicht, welche Fahrzeug-Klassen man überprüfen darf).
Auf meinen Einwand hin, dass ich das Kastl bei keinem Traktor anstecken kann, ist die Sache dann über die Kammer ziemlich weit nach oben gewandert. Es hat sich herausgestellt, dass sich da keiner wirklich auskennt.
Das wurde dann Österreichisch gelöst, aber natürlich nur mündlich: "Nehmen Sie irgendein Gerät [in meinem Fall hab ich ein altes Multimeter genommen] und deklarieren sie das als ihr Diagnosegerät. Das kann dann mangels Schnittstelle eh nicht kontrolliert werden ob das geht oder nicht."
Somit ist dem Gesetz genüge getan, ich habe das "vorgeschriebene Diagnosegerät".
Ich liebe mein Österreich.
#204
Ja Traktoren haben keine genormte Schnittstelle, Lt der Novelle sollten sie trotzdem mit obd geprüft werden.
Ja Österreich, aber halt auch ländersache. ja dein Vorgehensweise zeigt ja schön das wir hier doch sehr unterschiedlich Vorgehensweisen haben.
Multimeter als obd gerät ist schon abenteuerlich in ginge in der stmk wohl kaum durch.
Grad das sie kein Prüfbuch fürs montiereisen oder profiltiefenmesser verlangen😁
Mfg
-Johann Wolfgang von Goethe-
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