SVS Beiträge- Kind

01.04.2025 19:16
#1
Da
General

Hallo!
In einem halben Jahr wäre mein Sohn am Betrieb angemeldet und es fallen die SVS Beiträge an.
Stimmt dass, das man für Kinder ein paar Jahre nichts bezahlen braucht? Habe ich gehört, kann es aber nicht glauben.
Weiß jemand Bescheid?


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02.04.2025 03:12 (zuletzt bearbeitet: 02.04.2025 03:14)
avatar  Duke
#2
avatar
General

Die Hälfte vom "normalen" Betrag, den du derzeit bezahlst, fällt zusätzlich an. Zumindest bei zukünftigen potenziellen Hofübernehmern, also hauptberuflich beschäftigten Familienmitgliedern.

Bei <18 Jahren könnte es vielleicht anders sein, da weiß ich aber nicht Bescheid.


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02.04.2025 05:37
avatar  Breihu
#3
Br
Guru

Wird dein Sohn als "hauptberuflich beschäftigtes Kind" beschäftigt oder ist es eine "überbrückung" bis zur Lehre, Studium, weitere Ausbildung?
Prinzipiell ist es mmn das beste ihn als hauptberuflich Beschäftigt zu melden, egal ob nur zur Überbrückung oder wenn er daheim bleibt. Da geht's ja auch um Beitragszeiten.
Informieren sollte man sich ob eine "Anschlussausbildung" wie Forstfacharbeiter, Geflügel, oder Gemüse o.ä. interessant wäre.
Weiters gibt's zbsp in OÖ eine Förderung vom Land für hauptberuflich Beschäftigte Kinder.
C+E Führerschein wurde auch mal als Weiterbildung gefördert, da kam A und B relativ günstig.
MfG Breihu


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02.04.2025 06:41
#4
Da
General

Er wäre ein hauptberufliches, beschäftigtes Kind. Mit einer Anschlusslehre wird er bald fertig. Jedenfalls bei der SVS Beratung wurde nichts erwähnt dass es da eine Förderung gebe, oder ein Teilbetrag übernommen wird.


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02.04.2025 07:30
#5
avatar
Guru

Frag vl mal bei der Landwirtschaftskammer nach. Hier im Bezirk kam das Thema "Förderung SV Beitrag für hauptberuflich beschäftigte Kinder" auch erst bei einer Diskussion mit dem Kammerobmann auf. Das war vor einem Jahr. Zumindest für eine Zeit lang gilt dann der halbe Beitrag.


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02.04.2025 07:57
#6
Fe
Profi

Kommt wahrscheinlich aufs Bundesland an.

In NÖ gibt es bis zum 24. Geburtstag eine Zuschuss, bzw. bei Meisterausbildung bis zum 27. Geburtstag.
Am Besten Bei der Kammer fragen.

lg


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03.04.2025 20:16
avatar  helmar ( Gast )
#7
he
helmar ( Gast )

Dein sohn wird ja hauptberuflich am Betrieb mit arbeiten. Als meine Tochter ihr Colleg absolvierte arbeitete sie 15 Stunden in der Firma und war mit mir krankenversichert. Galt als Studium, und da war Mitversicherung bis zum 27. Geburtstag möglich. Ist sich haargenau aus gegangen.
Mit freundlichen Grüßen, Helga


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