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Frage zu Pachteinnahmen
@Vollmilch:
Ganz einfach... hast du das schon mal gemacht?
Für von der Finanz als Arbeitnehmer geführte User ist Einkommenssteuererklärung in Normalfall nicht freigeschalten und das geht dann wieder nur übers Finanzamt....
Also mittlerweile habens das im Griff, dass einem beim Anruf schon gut geholfen wird.

da lobe ich mir die Buchführung.
Der Pächter wird doch sicher die bezahlten Pachtzinsen als Aufwand verbuchen, und dann sind sie bei dir als Ertrag wirksam.
Du kannst dafür aber auch Aufwendungen die du mit den Grundstücken hast, Drainagen , Schreibkosten usw. als Ausgaben aufführen.
So würde ich das sehen.
Hallo Mimi
Du hast also ein Landwirtschaft geerbt, ist die Verlassenschaft da schon abgeschlossen?
Wenn ja, dann bist du also jetzt auch Landwirt (egal ob verpachtet oder nicht) (weil du einen Einheitswert hast)
Mit deiner Frage kannst du dich also auch an die Landwirtschaftskammer wenden, die kennen sich da bestens aus.
Einige Infos findest du in dem Link.
https://www.lko.at/die-steuererkl%C3%A4r...23+2400+3987176
Unter diesem Link findest du rel weit unten zwei PDf mit nützlichen Infos
#20
Zitat von Fendt510 im Beitrag #17
da lobe ich mir die Buchführung.
Der Pächter wird doch sicher die bezahlten Pachtzinsen als Aufwand verbuchen, und dann sind sie bei dir als Ertrag wirksam.
Du kannst dafür aber auch Aufwendungen die du mit den Grundstücken hast, Drainagen , Schreibkosten usw. als Ausgaben aufführen.
So würde ich das sehen.
Die haben ja keine Buchführung, dafür habens auch kein Bankgeheimnis.
@fendt510:
Stimmt... wir haben aber nur wenig buchführende Betriebe, aber sobald Einkommenssteuer zu zahlen ist, kann man dort auch bei der pauschalen Ermittlung den Pachtaufwand geltend machen.
Aber du hast recht, dass ist für den Fragesteller ev eine wichtige Sache, sämtliche Aufwände die er/sie in Verbindung mit den verpachten Grundstücken hat, darf er/sie beim Einkommenssteuerausgleich von den Pachteinnahmen abziehen bzw. gibt da ein Feld wo Aufwände einzugeben sind.
Guter Beitrag, wichtig Info
Zitat von Klaus im Beitrag #19
Hallo Mimi
Du hast also ein Landwirtschaft geerbt, ist die Verlassenschaft da schon abgeschlossen?
Wenn ja, dann bist du also jetzt auch Landwirt (egal ob verpachtet oder nicht) (weil du einen Einheitswert hast)
Mit deiner Frage kannst du dich also auch an die Landwirtschaftskammer wenden, die kennen sich da bestens aus.
Einige Infos findest du in dem Link.
https://www.lko.at/die-steuererkl%C3%A4r...23+2400+3987176
Unter diesem Link findest du rel weit unten zwei PDf mit nützlichen Infos
Genau, ich habe den Anteil (2/3) meines Vaters geerbt.
Verlassenschaft ist alles schon abgeschlossen. Mein Vater hatte die Landwirtschaft früher nur als Nebenerwerb betrieben und dann verpachtet. Nun kassiere ich die Pacht.
Danke für die Links. Werd ich mir gleich ansehen.
Soooo nun habe ich mit der Landwirtschaftskammer telefoniert.
Die Dame konnte mir auch ungefähr ausrechnen wie viel ich an Steuern zahlen muss. - wenig ist das ja nicht gerade wird schließlich zu meinem Gehalt dazu gerechnet....
Aber immerhin weiß ich nun Bescheid...
Zitat von Vollmilch im Beitrag #26Zitat von RT93 im Beitrag #24
wird das dann mit dem gleichen Prozentsatz abgerechnet wie das Gehalt?
LG
Das wird (ganz normal) mit dem jeweiligen Einkommensteuertarif versteuert.
Also wennst gut verdienst kannst durchaus auch 50% vom Pachtzins an Steuer weiterleiten!
Eigentlich arg...
Da hat man eine Landwirtschaft verpachtet.. und somit eh keine großartigen Einnahmen dadurch, geht VZ arbeiten und wird dennoch zur Kassa gebeten. Die 1/4jährlichen Abgaben für Land- und Fortwirtschaft kommen ja auch noch dazu...

Ja, alles Neuland für mich...
Du kannst schon Ausgaben, die die Landwirtschaft betreffen als Aufwand abziehen. Wenn da viel zu reparieren ist, etwa an Feldwegen oder Drainagen oder mit verpachteten Gebäuden, ist das alles Betriebsaufwand. Was an Steuern und Abgaben da gilt weiß ich auch nicht genau.
Gottfried

Zitat von mimi05 im Beitrag #27
Eigentlich arg...Da hat man eine Landwirtschaft verpachtet.. und somit eh keine großartigen Einnahmen dadurch, geht VZ arbeiten und wird dennoch zur Kassa gebeten. Die 1/4jährlichen Abgaben für Land- und Fortwirtschaft kommen ja auch noch dazu... Ja, alles Neuland für mich...
wenn der Pachtzins nicht reicht kann man ja mehr Zins verlangen, gibt immer Landwirte welche mehr bezahlen!
Wenn das immer noch nicht reicht kann man richtig Geld verdienen indem man es selber bewirtschaftet.

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