Frage zu Pachteinnahmen

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13.02.2025 15:38
avatar  fgh
#16
fg
fgh
Guru

@Vollmilch:
Ganz einfach... hast du das schon mal gemacht?
Für von der Finanz als Arbeitnehmer geführte User ist Einkommenssteuererklärung in Normalfall nicht freigeschalten und das geht dann wieder nur übers Finanzamt....
Also mittlerweile habens das im Griff, dass einem beim Anruf schon gut geholfen wird.


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13.02.2025 16:38
#17
avatar
General

da lobe ich mir die Buchführung.
Der Pächter wird doch sicher die bezahlten Pachtzinsen als Aufwand verbuchen, und dann sind sie bei dir als Ertrag wirksam.
Du kannst dafür aber auch Aufwendungen die du mit den Grundstücken hast, Drainagen , Schreibkosten usw. als Ausgaben aufführen.
So würde ich das sehen.


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13.02.2025 16:59
#18
Vo
Guru

....das ist aber völlig unabhängig von einer Buchführung des Verpächters.

Alles Gute!
Vollmilch

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13.02.2025 17:05
avatar  Klaus
#19
Kl
General

Hallo Mimi

Du hast also ein Landwirtschaft geerbt, ist die Verlassenschaft da schon abgeschlossen?
Wenn ja, dann bist du also jetzt auch Landwirt (egal ob verpachtet oder nicht) (weil du einen Einheitswert hast)
Mit deiner Frage kannst du dich also auch an die Landwirtschaftskammer wenden, die kennen sich da bestens aus.

Einige Infos findest du in dem Link.
https://www.lko.at/die-steuererkl%C3%A4r...23+2400+3987176
Unter diesem Link findest du rel weit unten zwei PDf mit nützlichen Infos


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13.02.2025 17:25
#20
Sc
General

Zitat von Fendt510 im Beitrag #17
da lobe ich mir die Buchführung.
Der Pächter wird doch sicher die bezahlten Pachtzinsen als Aufwand verbuchen, und dann sind sie bei dir als Ertrag wirksam.
Du kannst dafür aber auch Aufwendungen die du mit den Grundstücken hast, Drainagen , Schreibkosten usw. als Ausgaben aufführen.
So würde ich das sehen.


Die haben ja keine Buchführung, dafür habens auch kein Bankgeheimnis.


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14.02.2025 08:00
avatar  fgh
#21
fg
fgh
Guru

@fendt510:
Stimmt... wir haben aber nur wenig buchführende Betriebe, aber sobald Einkommenssteuer zu zahlen ist, kann man dort auch bei der pauschalen Ermittlung den Pachtaufwand geltend machen.
Aber du hast recht, dass ist für den Fragesteller ev eine wichtige Sache, sämtliche Aufwände die er/sie in Verbindung mit den verpachten Grundstücken hat, darf er/sie beim Einkommenssteuerausgleich von den Pachteinnahmen abziehen bzw. gibt da ein Feld wo Aufwände einzugeben sind.
Guter Beitrag, wichtig Info


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17.02.2025 22:07
avatar  mimi05
#22
mi
Schreiber

Zitat von Klaus im Beitrag #19
Hallo Mimi

Du hast also ein Landwirtschaft geerbt, ist die Verlassenschaft da schon abgeschlossen?
Wenn ja, dann bist du also jetzt auch Landwirt (egal ob verpachtet oder nicht) (weil du einen Einheitswert hast)
Mit deiner Frage kannst du dich also auch an die Landwirtschaftskammer wenden, die kennen sich da bestens aus.

Einige Infos findest du in dem Link.
https://www.lko.at/die-steuererkl%C3%A4r...23+2400+3987176
Unter diesem Link findest du rel weit unten zwei PDf mit nützlichen Infos


Genau, ich habe den Anteil (2/3) meines Vaters geerbt.

Verlassenschaft ist alles schon abgeschlossen. Mein Vater hatte die Landwirtschaft früher nur als Nebenerwerb betrieben und dann verpachtet. Nun kassiere ich die Pacht.

Danke für die Links. Werd ich mir gleich ansehen.


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19.02.2025 09:41
avatar  mimi05
#23
mi
Schreiber

Soooo nun habe ich mit der Landwirtschaftskammer telefoniert.

Die Dame konnte mir auch ungefähr ausrechnen wie viel ich an Steuern zahlen muss. - wenig ist das ja nicht gerade wird schließlich zu meinem Gehalt dazu gerechnet....

Aber immerhin weiß ich nun Bescheid...


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19.02.2025 09:51
avatar  RT93
#24
avatar
General

wird das dann mit dem gleichen Prozentsatz abgerechnet wie das Gehalt?

LG


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19.02.2025 09:59
avatar  mimi05
#25
mi
Schreiber

Zitat von RT93 im Beitrag #24
wird das dann mit dem gleichen Prozentsatz abgerechnet wie das Gehalt?

LG


30 % sagte mir die Dame...

Je nachdem wie viel man verdient... umso höher der Prozentsatz.


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19.02.2025 11:08
#26
Vo
Guru

Zitat von RT93 im Beitrag #24
wird das dann mit dem gleichen Prozentsatz abgerechnet wie das Gehalt?

LG


Das wird (ganz normal) mit dem jeweiligen Einkommensteuertarif versteuert.
Also wennst gut verdienst kannst durchaus auch 50% vom Pachtzins an Steuer weiterleiten!

Alles Gute!
Vollmilch

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19.02.2025 11:30
avatar  mimi05
#27
mi
Schreiber

Zitat von Vollmilch im Beitrag #26
Zitat von RT93 im Beitrag #24
wird das dann mit dem gleichen Prozentsatz abgerechnet wie das Gehalt?

LG


Das wird (ganz normal) mit dem jeweiligen Einkommensteuertarif versteuert.
Also wennst gut verdienst kannst durchaus auch 50% vom Pachtzins an Steuer weiterleiten!


Eigentlich arg...

Da hat man eine Landwirtschaft verpachtet.. und somit eh keine großartigen Einnahmen dadurch, geht VZ arbeiten und wird dennoch zur Kassa gebeten. Die 1/4jährlichen Abgaben für Land- und Fortwirtschaft kommen ja auch noch dazu...

Ja, alles Neuland für mich...


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19.02.2025 11:48
avatar  guzzi11
#28
gu
Guru

Du kannst schon Ausgaben, die die Landwirtschaft betreffen als Aufwand abziehen. Wenn da viel zu reparieren ist, etwa an Feldwegen oder Drainagen oder mit verpachteten Gebäuden, ist das alles Betriebsaufwand. Was an Steuern und Abgaben da gilt weiß ich auch nicht genau.

Gottfried


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19.02.2025 11:49
#29
avatar
General

Zitat von mimi05 im Beitrag #27
Eigentlich arg...Da hat man eine Landwirtschaft verpachtet.. und somit eh keine großartigen Einnahmen dadurch, geht VZ arbeiten und wird dennoch zur Kassa gebeten. Die 1/4jährlichen Abgaben für Land- und Fortwirtschaft kommen ja auch noch dazu... Ja, alles Neuland für mich...

wenn der Pachtzins nicht reicht kann man ja mehr Zins verlangen, gibt immer Landwirte welche mehr bezahlen!
Wenn das immer noch nicht reicht kann man richtig Geld verdienen indem man es selber bewirtschaftet.
selbermachitis !


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19.02.2025 11:50
avatar  xaver75
#30
xa
Guru

Als Erbe weiß man die abgegebene "Belastung" durch die SVS vermutlich nicht so zu schätzen, wie wenn man die Fläche selbst bewirtschaftet hat.

mfg


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