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Wahlkarten ohne Wahlgeheimnis ...???
#61
Ich denke nicht das er noch fahren darf. Er macht es halt und keiner hat daran gedacht den Führerschein abzunehmen. Oder er hatte eh keinen mehr.
Wir hatten so einen im Ort. Der konnte sich aussuchen seine Schulden zu zahlen sich "Entmündigen" zu lassen. Wurde halt besachwaltet und lebte recht zufrieden. Aber seine Jagdwaffen und den Führerschein mußte er abgeben.
Normalerweise kann die Wahlleiter/in die Wahlkommission darüber abstimmen lassen, ob zbsp eine ältere gebrechliche Person ein naher Angehöriger in die Wahlkabine begleiten darf.
Gerade für so machen Älteren Mitbürger ist eine Wahl was besonderes, wo's hingehen müssen. Auch wenns nimma so gut weiter können und zbsp eine Gehhilfe brauchen. Und mitn Rollator kommst in keine Wahlkabine. Da ist es gut wenn ein Angehöriger die paar Schritte hilft und vl beim zusammenfalten. Wird aber mittlerweile durch die Briefwahl weniger.
MfG Breihu
Wir haben jedes Jahr eine Rollstuhlfahrerin die wählen fährt, wurde extra die Wahlkabine verrückt dass die Rollstuhlfahrerin mit elektrischen Antrieb in die Wahlkabine kommen kann. Die älteren Menschen sehen es als Pflicht wählen zu gehen, oder zu fahren.
@mittermühl:
Nein, der hatte kein Auto mehr weil er so verschuldet war und ist somit vor dem Erwachsenenvertreter nicht mehr auf der Straße gewesen. Der Erwachsenenvertreter ist ein Rechtsanwalt und nachdem er es geschafft hat, dass sein "Schützling" wieder ein Auto leisten kann, wurde dies auch vom Richter bewilligt... ich bezweifle, dass das bewilligt worden wäre, wenn es nicht rechtens wäre, dass er noch einen Führerschein hat. ... wählen tut sein Erwachsenenvertreter für ihn .. um zum Thema zurück zu kommen.
#65
Aber dann wird er wohl auch selber das Benzin kaufen dürfen.
Taschengeld haben die ja meist.
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