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Wahlkarten ohne Wahlgeheimnis ...???
#61
Ich denke nicht das er noch fahren darf. Er macht es halt und keiner hat daran gedacht den Führerschein abzunehmen. Oder er hatte eh keinen mehr.
Wir hatten so einen im Ort. Der konnte sich aussuchen seine Schulden zu zahlen sich "Entmündigen" zu lassen. Wurde halt besachwaltet und lebte recht zufrieden. Aber seine Jagdwaffen und den Führerschein mußte er abgeben.
Normalerweise kann die Wahlleiter/in die Wahlkommission darüber abstimmen lassen, ob zbsp eine ältere gebrechliche Person ein naher Angehöriger in die Wahlkabine begleiten darf.
Gerade für so machen Älteren Mitbürger ist eine Wahl was besonderes, wo's hingehen müssen. Auch wenns nimma so gut weiter können und zbsp eine Gehhilfe brauchen. Und mitn Rollator kommst in keine Wahlkabine. Da ist es gut wenn ein Angehöriger die paar Schritte hilft und vl beim zusammenfalten. Wird aber mittlerweile durch die Briefwahl weniger.
MfG Breihu
Wir haben jedes Jahr eine Rollstuhlfahrerin die wählen fährt, wurde extra die Wahlkabine verrückt dass die Rollstuhlfahrerin mit elektrischen Antrieb in die Wahlkabine kommen kann. Die älteren Menschen sehen es als Pflicht wählen zu gehen, oder zu fahren.
@mittermühl:
Nein, der hatte kein Auto mehr weil er so verschuldet war und ist somit vor dem Erwachsenenvertreter nicht mehr auf der Straße gewesen. Der Erwachsenenvertreter ist ein Rechtsanwalt und nachdem er es geschafft hat, dass sein "Schützling" wieder ein Auto leisten kann, wurde dies auch vom Richter bewilligt... ich bezweifle, dass das bewilligt worden wäre, wenn es nicht rechtens wäre, dass er noch einen Führerschein hat. ... wählen tut sein Erwachsenenvertreter für ihn .. um zum Thema zurück zu kommen.
#65
Aber dann wird er wohl auch selber das Benzin kaufen dürfen.
Taschengeld haben die ja meist.
Ja das hat mich auch gewundert, wurde ja immer gesagt, die Briefwahl-Kuverts müssen in die Bezirkswahlbehörde um Rückschlüsse über das Wahlverhalten zu unterbinden. Früher wurde ja immer Montags nach der Wahl ausgezählt. Wäre das in einer kleinen Gemeinde gewesen, wäre das vermutlich tatsächlich der Fall. Z.B. Wahlsprengel 1 (350 Wahlberechtigte) : 2 Briefwahlstimmen von X und Y -> das wäre ziemlich klar.
ABER diesmal wurden ja schon vor der Auszählung am Sonntag der Großteil der Briefwahl-Kuverts in die Gemeinde überstellt, wo sie dann zu den anderen da zugemischt wurden wie die Vorredner schon ausgeführt haben.
Hier sehe ich das Wahlgeheimnis gewahrt.
Was aber finde ich viel bedenklicher ist, ist die Art und Weise wie Briefwahl-Kurverts verschickt werden. Das übernimmt in Ö ja die Österreichische Post, die die Kuverts in jeder Post-Stelle übernimmt und in die orangen Kunststoff-Kisten zum weitertransport lagert.
Es wir hier KEINE Registrierung (Einschreiben oder Sendungsverfolgung angeboten ) , sehr zum Gegensatz von der üblichen Praxis im Versandhandel. Selbst der billigste China-Schrott vom Ali oder Temu bekommt eine Sendungsverfolgung.
Das finde ich betreffend dem hohen Stellenwert der Wahl für eine Demokratie sehr bedenklich, weil sie zum Zeitpunkt der Übergabe diese keinem Kontrollorgan oder Behörde übergeben werden , sondern einer privaten Firma, ohne Kontrolle !
Ich sage das nicht nur aus theoretischer Betrachtung.
Ich war bei der diesjährigen Wahl verhindert und hab die Briefwahlkarten von meiner Frau und mir per Einschreiben (mit elektronischer Sendungsverfolgung) aufgegeben, sie sind NIE bei der Bezirkswahlbehörde angekommen.
Ich habe daraufhin die Wahlbehörde im BMI darüber informiert. Die haben eine Untersuchung eingeleitet, und Befragungen vor Ort durchgeführt, mit dem Ergebnis das sie nicht wissen wo diese beiden Wahlkarten verblieben sind !!!
Überhaupt stellt sich meiner Meinung nach in Österreich die Frage, ob die Teilnahme an demokratischen Wahlen auf nationaler Ebene überhaupt noch für die demokratischen Ausrichtung des Landes benötigt wird, angesichts der Machtfülle die die österreichische Verfassung einem Bundespräsidenten von Rechtswegen gibt und es dem Bundespräsidenten dadurch ohnehin freigestellt ist ob er einen Wahlsieger mit relativer Mehrheit oder einen Walverlierer mit einer Regierungsbildung beauftragt.
Die Verfassung lässt diese Willkür zu - auch ohne Begründung wäre das in Ordnung, egal wie die Wahl ausgeht.
Dass sich seit 75 Jahren alle BP an dieses Gewohnheitsrecht (Usance) gehalten haben und den Auftrag zur Bildung einer Regierung (den es formal laut Verfassung gar nicht gibt - bzw. benötigt) ist der demokratischen Haltung und offenbar auch der Interpretation von "Demokratie" , möglicherweise auch aufgrund ihrer Weltanschauung dieser honorigen Persönlichkeiten geschuldet.
Liege ich hier richtig ?
Hallo Topi...interessant.......ähnlich sehe ich das wie früher bei den "fliegenden Wahlkommissionen" oder auch bei bei einträchtigten, jedoch wahlberechtigten Personen....auch hier ist vieles möglich.
Mit freundlichen Grüßen, Helga
es tut sich eine Marktlücke auf, Aluhelme.
Hallo Helga
Schön das ich wieder etwas von Dir höre.
Versuche seit einem Jahr mit Dir Kontakt aufzunehmen. Habe es über FB und Telefon ☎️ versucht leider ohne Erfolg
Würde mich sehr freuen wenn Du zum diesjährigen Forums Treffen kommen würdest. Solltest Du eine Kontaktaufnahme zu mir wünschen kannst Du mich auf Fb unter Gottfried Roegl anschreiben.
Gruß aus dem Innviertel Fritz
Lieber Richard.k.........herzlichen Dank für deinen Vorschlag. Nur, warum sollte ich zu einem Forumstreffen kommen? Ich bin hier "Gast" und das wars....
Mit freundlichen Grüßen, Helga
#75
Helga es währe trotzdem schön wenn du dich hier wieder etwas einbringen würdest…
Der Erik ist eh auf selbst verordneten Forums Entzug und AFH ist seit der causa festliegendes Schwein auch recht ruhig…
Mfg
-Johann Wolfgang von Goethe-
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