Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Wahlkarten ohne Wahlgeheimnis ...???
traurig so zu reagieren
Jetz mal runter vom Gas und net glei so übertreiben.... wenn dann deine was wäre wen Postings nie verstanden werden, dann müsstest eher mal überdenken wie du das "was wäre wen" besser formulierst, scheinbar passiert es in der Formulierung öfter und nicht nur in diesem Beitrag, dass das nicht klar verstanden wird...
Hallo Kürbis!
Im Eröffnigsbeitrag dieses Threads hast du geschrieben:
"Wenn ich nun ein Kuvert öffne, weiß ich genau was Herr Franz Irgendwer gewählt hat!!!
Und in unserem Dorf kennt man ja zwangsläufig die meisten Leute ...
Nicht das ich das in irgendeiner Weise ausnutzen oder ausplaudern würde, aber wo ist da das Wahlgeheimnis ....???
"
Da sprichst du nicht von einem "möglichen" Missstand - sondern davon, dass ihr beim öffnen der Kuverts wisst was wer wählt.
Mittlerweile glaub ich einfach, dass die meisten deinen Eröffnungsbeitrag missverstanden haben. Der war wohl einfach undeutlich formuliert.
Früher gab es die sogenannte "fliegende Wahlkommission"....also der Wähler welcher nicht mobil gewesen ist hat auf dem Gemeindeamt angerufen dass zu ihm die "fliegende Wahlkommission" kommt und er daheim wählen will. Und so mancher Wahlhelfer hielt dann den Stimmzettel genau passend, sagte ich schau eh net hin und gerade dass der die Hand nicht geführt hat......;-)
Hier könnte man eher Manipulation oder Mißachtung des Wahlgeheimnisses vermuten. Natürlich weiß man auch heute nicht wer in Wirklichkeit den Stimmzettel bei besonders gebrechlichen oder dementen Personen an gekreuzt hat. Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Und steht jedem zu. Sei denn es ist eine Person nicht mündig, oder was auch vor kommt, das Wahlrecht wurde entzogen oder ruht.
Mit freundlichen Grüßen, Helga
Zitat von anpla im Beitrag #48
Da sprichst du nicht von einem "möglichen" Missstand - sondern davon, dass ihr beim öffnen der Kuverts wisst was wer wählt.
Mittlerweile glaub ich einfach, dass die meisten deinen Eröffnungsbeitrag missverstanden haben. Der war wohl einfach undeutlich formuliert.
So ein Konjunktiv ist schon eine tolle Erfindung. Verwenden MÜSSTE man ihn halt!
🤠
Vollkommen richtig vollmilch.
Früher... bei den letzten Wiener Bürgermeisterwahlen war diese fliegende schon noch im Einsatz und stand ziemlich in Kritik, da wie helmar schreibt diese nur auf Anforderung kommt laut Gesetz, in Wien hat die praktischer weise gleich fast das ganze Altersheim gemacht..... aber das ist schon zwei Wahlen her...
#54
Bei uns ist ein Wahllokal im Altersheim.
Da hat mal eine Enkelin die Oma in die Wahlzelle gebracht uns hörbar den Wahlzettel ausgefüllt.
"Wos moch i den do. wo samma do... Waos mich i den do ...."
"Paßt schon Oma. Gleich sind wir fertig"
Ein Junger von der Kommission wollte einschreiten aber die Alten haben ihn resignieren zurückgepiffen.
Zitat von Mittermuehl im Beitrag #54
Bei uns ist ein Wahllokal im Altersheim.
Da hat mal eine Enkelin die Oma in die Wahlzelle gebracht uns hörbar den Wahlzettel ausgefüllt.
"Wos moch i den do. wo samma do... Waos mich i den do ...."
"Paßt schon Oma. Gleich sind wir fertig"
Ein Junger von der Kommission wollte einschreiten aber die Alten haben ihn resignieren zurückgepiffen.
Das Schreit ja förmlich nach Wahl Anfechtung!
Bei so was hätte die Wahlkomission wohl eingreifen müssen und das Wahlkuvert für ungültig erklären.
Bei uns kann ich mich noch dran erinnern, dass früher ältere, nicht mehr mobile Personen von einer "fahrenden Wahlkommision" aufgesucht wurden. Da hat schon auch einmal einer zur Oma gesagt: "da muasst dei Kreizerl hi machn". Nur wenn des ein schwarzer bei einer alten Bäurin war oder ein roter bei einer, die ihr Leben lang die Kommunisten oder die Sozi gewählt hat, ist das zwar nicht gesetzeskonform, aber es verfälscht keine Wahl.
Gottfried
#57
Zitat von guzzi11 im Beitrag #56
Bei so was hätte die Wahlkomission wohl eingreifen müssen und das Wahlkuvert für ungültig erklären.
Ist Jahre her... Ja - war nicht richtig.
Man hat richtig gesehen das keiner Lust hatte wegen der einen Stimme einen Streit mit der Enkelin, noch dazu vor der dementen Oma, zu berginnen.
Man hat auch gemerkt das die Enkelin auf Streit aus war.
Richtig war es nicht. Aber wer weiß schon wer bei der Briefwahl der dementen Oma beim ausfüllen hilft.
Führerschein und Wahlrecht bleiben dir auch wenn dein Hirn nur mehr "Brokkoli" ist ... es sei den man wird entmündigt.
Passt nicht zum Thema, aber muss mal wieder Senf abgeben..
Zitat: "Führerschein und Wahlrecht bleiben dir auch wenn dein Hirn nur mehr "Brokkoli" ist ... es sei den man wird entmündigt." - da hast du fast recht, also du hast bis zum "..." recht...
Eigentlich stellt sich die Frage, ob Ärzte nicht eine verpflichtende Meldung an die Behörde machen müssen, wenn Krankheiten vorliegen wo die Tauglichkeit für das Lenken eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr eindeutig nicht mehr gegeben ist wie eben z.B. Demenz... Damit das nicht ausufert Betonung auf eindeutig
Der Nachsatz entmündigt ist so nicht richtig... nur weil man einen Erwachsenenvertreter hat, ist man noch lange nicht Fahruntüchtig. Erwachsenenvertreter kann man aus verschiedensten Gründen haben, deshalb muss nicht gleich Straßenverkehruntauglich sein... auch wenn es oft mit Brokkoli im Hirn zu tun hat.. ist nicht generell so
#59
Der Arzt hat, bis auf den Amtsarzt, eine Schweigepflicht. Der Arzt arbeitet ja für mich. Die Idee das man alle 10 Jahre zum Amtsarzt sollte, für ein paar Test, wurde ja leider abgelehnt.
Mit "entmündigt" habe ich schon gemeint das man keinerlei Geschäftsfähigkeit mehr hat.
Da gibt es ja viele Stufen.
Meine Tochter werkt in dem Bereich mit Erwachsenenvertretern.
Der Arzt arbeitet meist für die Krankenkasse... Schweigepflicht ist schon klar, aber bei eindeutigen Dingen..... aber ja, es beißt sich da am Datenschutz und daran das der Arzt als Überbringer der Botschaft nicht der Böse sein will....
Auch wenn man keinerlei Geschäftsfähig ist wie du es nennst kann man noch seinen Führerschein haben und auch fahren dürfen. ... ich kenne so einen Fall wo der Schützling mit dem Auto rum fahren darf, aber den Treibstoff an der Tankstelle nicht selbst kaufen darf....
Jetzt anmelden!
Jetzt registrieren!